Immer mehr Menschen sind für die Ausübung ihres Berufs nicht mehr an einen fixen Arbeitsort gebunden. Oft erlaubt der Arbeitgebende sogar, unter gewissen Voraussetzungen den Einsatzort frei zu wählen. Das gibt einem die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten “Workation”, der Verbindung aus Arbeit (“work”) und Urlaub (“vacation”), auch an einem palmengesäumten Sandstrand oder in den Bergen tätig zu werden. Dennoch sollte der moderne Gentleman beim Arbeiten im Urlaub beachten:
Eines vorweg: Es geht nicht, einfach sang- und klanglos den Laptop einzupacken und unter dem Vorwand “Homeoffice” in den Süden zu verschwinden. Wenn Sie die Badehose gegen den Business Anzug tauschen möchten, benötigen Sie dafür die offizielle Erlaubnis aus Ihrem Unternehmen. Diese lassen Sie sich am besten schriftlich geben. Halten Sie auch fest, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Arbeitsort kurzzeitig verlegen dürfen: Müssen Sie zum Beispiel an bestimmten Zeiten erreichbar sein? Dürfen Sie öffentliche WLAN-Angebote nutzen oder gibt es Sicherheitsbedenken? Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Sie einhalten?
Weitgreifende arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen werden nur dann schlagend, wenn über 25 Prozent der Tätigkeit im Ausland erbracht werden. Dann ist wahrscheinlich ein Wechsel der Sozialversicherung notwendig. Ab dem 183. Tag der Arbeit im Ausland kann es zu einer zusätzlichen Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat kommen. In den allermeisten Fällen möchten Arbeitnehmende aber ohnehin weit kürzere Zeit im Urlaub arbeiten. Am häufigsten kommt es vor, dass man für Fenstertage nicht extra Urlaub nehmen will, vor allem, wenn dieser auf einen Freitag fällt. Dann kann man genauso gut ein paar Stunden am Liegestuhl arbeiten oder sich dafür ins Hotelzimmer zurückziehen.
Arbeitnehmende können mit Workations oft ihre Urlaube sogar mehr genießen, als wenn sie wirklich zwei Wochen am Stück frei haben. Denn häufig entsteht in den Wochen vor dem Urlaub so viel Stress, dass der eigentliche Urlaub sowieso nur verkleideter Zeitausgleich ist. Der Erholungsfaktor kann sich so erhöhen und mit ihm die Produktivität. Denn wenn der Mitarbeitende weiß, dass er sich nach getaner Arbeit mit einem Sprung in den Pool belohnen kann, wirkt das extrem motivierend.
Als sinnvoll hat sich zum Beispiel erwiesen, bei einem zweiwöchigen Urlaub jeden zweiten Tag zu arbeiten. Für nur eine Woche Urlaub ist der Mitarbeitende aber 2 Wochen weg. Die Abende verbringt er am Meer, bei einem guten Essen oder beim Sundowner, die freien Tage kann er natürlich komplett nach eigenem Gusto gestalten. Es bleibt weniger liegen, es gibt vorab weniger Übergabestress und die Übergabe an sich, eine häufige Fehlerquelle, entfällt ebenfalls.
Natürlich muss man für Workation aber auch gemacht sein. Wer weiß, dass er Probleme mit der eigenen Motivation hat oder sich leicht ablenken lässt, für den ist eine Workation vielleicht nicht die beste Kombination aus Arbeit und Urlaub. Und auch, wer sich schwer mit der inneren Abgrenzung zum Job tut und Gedanken an die Arbeit nicht in den Urlaub mitnehmen will, verzichtet besser auf eine derartige Regelung.
Übrigens: Wer im Urlaub ist, und keine Workation-Regelung getroffen hat, muss rein rechtlich für den Arbeitgebenden (oder Kunden) nicht erreichbar sein. Das Diensthandy müssen Sie auch nicht dabeihaben oder einschalten. Es gibt nur eine Ausnahme: es gibt eine ausdrücklich vereinbarte und bezahlte Rufbereitschaft.
Immer mehr Menschen sind für die Ausübung ihres Berufs nicht…
Man muss nicht unbedingt fußballbegeistert sein, um ständig von ihr…
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